Sonntag, 31. August 2008

Typische Fälle Privatdetektiv - EHEBRUCH

Ehebruch

Egal wie Sie es auch immer nennen: Ehebruch, eheliche Untreue, Fremdgehen, Untreu sein, eine Affäre haben – es bleibt eine der schmerzhaftesten Erfahrungen, die in Ihrer Partnerschaft passieren können. Nicht zu wissen, ob Ihr Mann oder Ihre Frau Sie betrügt ist quälend.

Die Ungewissheit erdrückt Sie gleichermaßen. Sie sind auf der Suche nach Antworten. Antworten, die Ihnen Gewissheit geben, ob auch Ihr Partner Sie hintergeht und es zum Ehebruch kommt.

Jeder Privatdetektiv hilft Klienten wie Ihnen bei Fällen von Ehebruch Tag für Tag.
Denn wenn Sie es recht überlegen, so kann vermutlich nur ein Privatdetektiv die nötigen Beweise und Fakten beschaffen, damit Sie sicher sein können, ob es auch in Ihrer Beziehung zum Ehebruch, zur Affäre oder zum Seitensprung gekommen ist bzw. kommt.

Tatsächlich müssen Sie einfach Klarheit darüber gewinnen, damit sie Ihr Leben normal weiterleben können.
In den meisten Fällen, die zum Thema Ehebruch an unsere Detektei herangetragen werden, steht zunächst der Verdacht der Untreue im Raum. Was fehlt ist die Gewissheit.

Unglücklicherweise bestätigen sich aber jene Verdachtsmomente in der Realität sehr häufig, denn bei jenen Auftraggebern, die eine entsprechende Vermutung äußerten, gab es oft hinreichende Warnsignale und Anzeichen für Fremdgehen. Weil Detektive wissen, dass der Schmerz und die Befürchtung der ehelichen Untreue äußerst mitnehmend ist, dürfen Sie sich sicher sein, dass jeder Privatdetektiv Ihr Anliegen extrem Ernst nimmt.

Montag, 25. August 2008

Privatdetektiv - immer noch ein Traumjob

Wer kennt Sie nicht, die spannenden TV-Geschichten aus dem Leben der Privatdetektive, die immer unter Einsatz Ihres
Lebens schwierige Fälle im Alleingang lösen.

Aber ist es in der Realität wirklich so? Ist es nicht eher so, dass 90% der Arbeit eines Privatdetektivs aus Recherche, Warten und nochmals Warten besteht.
Die meisten Aufträge sind heute, wie vor 20 Jahren, primär Fälle die im Familienumfeld spielen, wie die betrogene Ehefrau, die heimliche Spielsucht eines Partners oder das Doppelleben eines geliebten Menschen.

Die aufregenden Fälle mit Auslandseinsätzen und Waffeneinsatz sind in der absoluten Minderheit. "Die letzten Jahre merken auch wir, dass das Geld bei den Klienten nicht mehr so locker sitzt, wie noch Mitte der 90er Jahre", stellt Privatdetektiv Humboldt fest. Der erfahrene Privatdetektiv, der vorher als Beamter bei der Berliner Polizei gearbeitet hat, sieht den Beruf nicht mehr so blauäugig, wie es viele Einsteiger in den Beruf tun. "Als Einsteiger in den Beruf als Detektiv sind sicherlich die großen Detekteien als Sprungbrett und Erfahrungspool genau richtig. Die Selbstständigkeit als privater Ermittler ist sehr schwierig geworden. Auch große kommerzielle Schutz- udn Wachdienste erweitern Ihre Serviceleistungen und bieten heute viele Tätigkeiten mit an, die früher klassiche Aufgaben für Privatdetektive waren."

Die Berufsaussichten für Quereinsteiger aus anderen Branchen sind so schlecht, wie lange nicht mehr. Ohne eine solide Ausbildung und jahrelange Berufserfahrung legen die meisten Anfänger finanziell drauf. Die Chancen gegen die großen Anbieter, wie Tudor oder Lux, schwinden immer mehr. Auch hier ist Größe mit das entscheidende Kriterium, insbesondere, wenn es um Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität und großangelegten Betrug geht.

Die technischen Ausstattungen und Hilfsmittel, die notwendig sind, um erfolgreich zu ermitteln, zwingen die Neueinsteiger zu großen Anfangsinvestitionen z.B. im Bereich Videoüberwachung und Abhörtechnik.

Wer mehr über spannende Fälle, das Leben eines Privatdetektivs und technische Ausrüstung lesen möchte besucht einfach folgenden Blog:
http://privatdetektive.blogspot.com/

Privatdetektiv - eine Jobbeschreibung von Wikipedia

Ein Detektiv (v. lat. detegere = entdecken, aufdecken) oder auch
Privatdetektiv oder Privatermittler ist eine
Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen,
Recherchen, legendierte Befragungen usw. Erkenntnisse und Informationen dokumentiert;
insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial.

Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen
private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung
detective in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung
bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den
Unterschied damit klarstellen wollen.


Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv
verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detektei als
Angestellter arbeiten.


Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse
und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten,
vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende.


Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre
alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über
dunkle Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung
das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung),
das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen
diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.


Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv
in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass
Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.


Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative
zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt,
wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen
hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über
eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.

Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen
die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig
werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des
Zivilrechts, z.B. Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.


Private Auftraggeber schalten Detektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-,
Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten
ein, also Angelegenheiten, die von der Polizei nicht als Straftat als solche
bewertet werden. Von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen
in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung
von Schuldnern eingesetzt. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in
Sachen Patentrechtsverletzung.


Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär
eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch
rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit
zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen
eine derartige Erlaubnis nicht.


In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das
Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern
vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus
besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Detektiv