Privatdetektiv oder Privatermittler ist eine
Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen,
Recherchen, legendierte Befragungen usw. Erkenntnisse und Informationen dokumentiert;
insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial.
Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen
private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung
detective in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung
bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den
Unterschied damit klarstellen wollen.
Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv
verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detektei als
Angestellter arbeiten.
Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse
und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten,
vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende.
Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre
alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über
dunkle Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung
das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung),
das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen
diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.
Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv
in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass
Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.
Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative
zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt,
wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen
hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über
eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.
Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen
die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig
werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des
Zivilrechts, z.B. Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
Private Auftraggeber schalten Detektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-,
Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten
ein, also Angelegenheiten, die von der Polizei nicht als Straftat als solche
bewertet werden. Von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen
in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung
von Schuldnern eingesetzt. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in
Sachen Patentrechtsverletzung.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär
eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch
rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit
zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen
eine derartige Erlaubnis nicht.
In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das
Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern
vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus
besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.
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