Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.
Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft
dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse
an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur
Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu
entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.
Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden beziehungsweise nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
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